MARTIN DEFENSE · STEUERSTRAFRECHT

Steuerstrafrecht: Fehler vermeiden. Existenz schützen.

Steuerstrafrecht verlangt beides: strafrechtliche Verteidigung und tiefes steuerrechtliches Verständnis. Bei Durchsuchung, Selbstanzeige oder Ermittlungsverfahren koordinieren wir beide Perspektiven aus einer Hand – damit Sie keine vorschnellen Fehler machen.

  • Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht in einem Team
  • Verteidigung im Steuerstrafrecht aus einer Hand
  • Schutz Ihrer persönlichen und unternehmerischen Interessen
  • Diskrete Betreuung vor Ort, telefonisch oder per Video
40+Jahre KanzleierfahrungErfahrung, die zählt
6SteuerstrafverteidigerSpezialisiert für Ihren Fall
Steuerrecht & StrafrechtDoppelte FachanwaltskompetenzBeide Fachgebiete in einem Team
Bundesweitfür Sie tätigPersönlich, telefonisch oder digital

MARTIN DEFENSE

Was für Ihre Verteidigung den Unterschied macht.

Steuerstrafrecht verlangt Erfahrung, steuerrechtliches Verständnis und eine Verteidigung, die alle Folgen berücksichtigt. Bei MARTIN DEFENSE erhalten Sie diese Kompetenzen gebündelt in einem eingespielten Team.

Mehr als 40 Jahre ErfahrungLangjährige Kanzleierfahrung hilft uns, Risiken früh zu erkennen und auch unter Zeitdruck überlegt zu handeln. Davon profitieren Sie vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens.
Fachanwälte für Steuerrecht und StrafrechtSteuerstrafrecht liegt an der Schnittstelle zweier anspruchsvoller Rechtsgebiete. Bei MARTIN DEFENSE arbeiten Fachanwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Strafrecht gemeinsam an Ihrer Verteidigung. So werden steuerliche, strafrechtliche und verfahrensstrategische Folgen von Anfang an zusammen betrachtet.
Alle Folgen in einer StrategieWir betrachten neben dem Tatvorwurf auch Nachzahlungen, Zinsen, Haftungsrisiken und berufliche Konsequenzen. So entsteht eine Lösung, die Ihre gesamte persönliche und wirtschaftliche Situation schützt.
Stark bei komplexen VerfahrenUnser mehrköpfiges Team ist auch für umfangreiche Unternehmensverfahren und internationale Sachverhalte aufgestellt. Spezialisierte Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater arbeiten dafür koordiniert zusammen.
Persönliche und klare FührungSie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt und zuverlässig begleitet. Wir erklären Ihre Möglichkeiten verständlich und stimmen jeden wichtigen Schritt persönlich mit Ihnen ab.
Bundesweite VertretungWir übernehmen steuerstrafrechtliche Mandate im gesamten Bundesgebiet und vertreten Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Abstimmungen erfolgen persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz; erforderliche Gerichtstermine nehmen wir bundesweit wahr.
Meine Situation vertraulich besprechen

SO GEHEN WIR VOR

In vier Schritten zu einer klaren Verteidigungsstrategie.

Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht, welche Risiken bestehen und welche Entscheidung als Nächstes ansteht.

1.

Vertraulich ersten Kontakt aufnehmen

Sie schildern uns kurz Ihre Situation und übermitteln vorhandene Schreiben, behördliche Mitteilungen oder laufende Fristen. Bei dringenden Maßnahmen klären wir sofort, was jetzt zu tun ist und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

2.

Situation und Risiken einordnen

Wir prüfen den Verfahrensstand sowie mögliche strafrechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen. Anschließend erhalten Sie eine verständliche Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten und der nächsten sinnvollen Schritte.

3.

Unterlagen und Akten auswerten

Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Beweismittel, Berechnungen sowie steuerliche Unterlagen. Gemeinsam mit den relevanten Beteiligten schaffen wir die Grundlage für eine belastbare und abgestimmte Verteidigungsstrategie.

4.

Individuelle Strategie konsequent umsetzen

Wir übernehmen die Kommunikation mit Finanzamt, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei vertreten wir Ihre Interessen konsequent und behalten persönliche, berufliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen im Blick.

MARTIN DEFENSE · INDIVIDUELLE VERTEIDIGUNG

Ihre Verteidigung muss zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Ob Privatperson, Unternehmer, Geschäftsführer oder steuerlicher Berater: Ein steuerstrafrechtliches Verfahren kann Ihre finanzielle Sicherheit, Ihr Unternehmen, Ihre berufliche Zukunft und Ihre Familie belasten. Deshalb erhalten Sie bei uns keine Standardlösung. Wir entwickeln eine Strategie, die den konkreten Tatvorwurf ebenso berücksichtigt wie Ihre persönlichen Ziele und die möglichen steuerlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Folgen.

  • Welche Aussagen, Unterlagen und Erkenntnisse bereits vorliegen
  • Welche steuerlichen Korrekturen erforderlich sein könnten
  • Ob Vermögenswerte oder betriebliche Abläufe gefährdet sind
  • Welche beruflichen oder gesellschaftsrechtlichen Folgen drohen
  • Welche Vorgehensweise für Sie persönlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

WOBEI WIR SIE UNTERSTÜTZEN

Verteidigung und Beratung im gesamten Steuerstrafrecht.

Durchsuchung und BeschlagnahmeWir begleiten Sie bereits während der Durchsuchung, prüfen den Beschluss und sichern Ihre Verfahrensrechte. Gleichzeitig dokumentieren wir Beschlagnahmen und verhindern, dass unüberlegte Aussagen oder vermeidbare Fehler Ihre spätere Verteidigung erschweren.
Selbstanzeige und NacherklärungWir prüfen sorgfältig, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich und welcher Berichtigungsumfang erforderlich ist. Anschließend koordinieren wir die vollständige steuerliche Aufarbeitung und berücksichtigen dabei Fristen, Zahlungen und mögliche Sperrgründe.
SteuerfahndungsprüfungWir übernehmen die Kommunikation mit der Steuerfahndung und begleiten Sie durch sämtliche Phasen der Prüfung. Dabei stimmen wir steuerliche Aufarbeitung und strafrechtliche Verteidigung aufeinander ab und behalten mögliche wirtschaftliche Folgen im Blick.
SteuerhinterziehungWir prüfen den konkreten Tatvorwurf, die steuerlichen Berechnungen und Ihre mögliche persönliche Verantwortlichkeit. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die sowohl die strafrechtlichen als auch die finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.
UnternehmenssteuerstrafrechtWir beraten Unternehmen, Geschäftsführungen und verantwortliche Mitarbeitende bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen und internen Verdachtsfällen. Dabei schützen wir persönliche Interessen, betriebliche Abläufe und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens gleichermaßen.
Vermögensarrest und AbschöpfungWir prüfen Maßnahmen gegen Konten, Immobilien und andere Vermögenswerte und gehen gegen unverhältnismäßige Eingriffe vor. Unser Ziel ist es, Ihre private oder unternehmerische Zahlungsfähigkeit während des laufenden Verfahrens bestmöglich zu erhalten.
Internationales SteuerstrafrechtWir begleiten grenzüberschreitende Sachverhalte, ausländische Einkünfte und Ermittlungen mit internationalem Bezug. Dabei koordinieren wir die steuerlichen und strafrechtlichen Fragen über Ländergrenzen hinweg und beziehen beteiligte Berater gezielt ein.
Strafverteidigung vor GerichtWir vertreten Ihre Interessen vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu möglichen Rechtsmittelverfahren. Dabei bereiten wir jeden Verfahrensschritt sorgfältig vor und setzen uns konsequent für die bestmögliche rechtliche Lösung ein.
Passende Unterstützung finden

Branchenspezialisierung im Steuerstrafrecht

Besondere Erfahrung haben wir mit steuerstrafrechtlichen Sachverhalten in folgenden Branchen:

Gastronomie
Baugewerbe
Glücksspiel
Reinigungsbranche
Influencer, YouTube, OnlyFans und Content-Creator
Handwerk
Immobilienbranche
Speditions- und Transportgewerbe
Fall aus Ihrer Branche vertraulich einschätzen

WER STEHT HINTER MARTIN DEFENSE?

Konsequent in der Sache. Verlässlich an Ihrer Seite.

Martin Defense ist die Steuerstraf- und Steuerstreit-Abteilung der renommierten Kanzlei Martin Rechtsanwälte. Seit über 40 Jahren begleitet das Kanzleiteam Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen persönlich – von der ersten Risikoprüfung bis zur Verteidigung in komplexen Verfahren. Kommt ein Mandat zustande, erfolgt die anwaltliche Vertretung durch Martin Rechtsanwälte.

Option 3
Option 4
Option 2

UNSERE RECHTSANWÄLTE

Spezialisiert für Ihre Anliegen

Sechs Steuerstrafverteidigerinnen und Steuerstrafverteidiger – gebündelte Kompetenz im Steuerstrafrecht.

Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht
Dipl. Jur. Harald Martin
Dipl. Jur. Harald MartinRechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Steuerstrafverteidiger · Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
Nujin Isik
Nujin IsikRechtsanwältin · Steuerstrafverteidigerin
Fabian Franck
Fabian FranckRechtsanwalt · Steuerstrafverteidiger
Hans-Dieter Weber
Hans-Dieter WeberRechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Steuerstrafverteidiger
Eduard Karabelnikov
Eduard KarabelnikovRechtsanwalt · Steuerstrafverteidiger
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht
Dipl. Jur. Harald Martin
Dipl. Jur. Harald MartinRechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Steuerstrafverteidiger · Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
Nujin Isik
Nujin IsikRechtsanwältin · Steuerstrafverteidigerin
Fabian Franck
Fabian FranckRechtsanwalt · Steuerstrafverteidiger
Hans-Dieter Weber
Hans-Dieter WeberRechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Steuerstrafverteidiger
Eduard Karabelnikov
Eduard KarabelnikovRechtsanwalt · Steuerstrafverteidiger
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht
Dipl. Jur. Harald Martin
Dipl. Jur. Harald MartinRechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Steuerstrafverteidiger · Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
Nujin Isik
Nujin IsikRechtsanwältin · Steuerstrafverteidigerin
Fabian Franck
Fabian FranckRechtsanwalt · Steuerstrafverteidiger
Hans-Dieter Weber
Hans-Dieter WeberRechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Steuerstrafverteidiger
Eduard Karabelnikov
Eduard KarabelnikovRechtsanwalt · Steuerstrafverteidiger

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen, bevor Sie handeln.

In einem steuerstrafrechtlichen Verfahren können frühe Entscheidungen den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen für Betroffene, Angehörige und Unternehmen.

Was sollte ich bei einer laufenden Durchsuchung tun?
Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Versuchen Sie nicht, Unterlagen zu verstecken, Daten zu löschen oder mit Mitarbeitenden eine gemeinsame Darstellung abzustimmen. Solche Handlungen können die Situation zusätzlich verschärfen. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Sie dürfen schweigen und bereits vor einer Vernehmung einen Verteidiger kontaktieren. Informieren Sie deshalb möglichst sofort eine auf Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie die Namen der verantwortlichen Einsatzkräfte. Nach Abschluss der Maßnahme können Sie eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung und ein Verzeichnis der sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände verlangen. Wichtig: Unterschreiben Sie keine Erklärungen, deren Inhalt oder rechtliche Bedeutung Sie nicht sicher beurteilen können.
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe einholen?
Am besten so früh wie möglich. Sie müssen nicht warten, bis offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine Anklage erhoben wurde. Anwaltliche Beratung ist bereits sinnvoll, wenn Sie ungewöhnliche Rückfragen des Finanzamts erhalten, eine Betriebsprüfung eskaliert, die Steuerfahndung Kontakt aufnimmt oder Sie befürchten, dass frühere Steuererklärungen unvollständig oder fehlerhaft sein könnten. Je früher die Situation geprüft wird, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen in der Regel. So kann beispielsweise geklärt werden, ob eine steuerliche Korrektur, eine Selbstanzeige oder eine vorbereitete Verteidigungsstrategie erforderlich ist. Nach einer Vorladung, Durchsuchung oder Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie keine Zeit verlieren und sich vor jeder inhaltlichen Äußerung beraten lassen.
Muss ich einer Vorladung folgen?
Das hängt davon ab, wer Sie vorgeladen hat und ob Sie als beschuldigte oder als bezeugende Person angeschrieben wurden. Als beschuldigte Person müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht allein deshalb folgen, weil sie von der Polizei stammt. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht können dagegen gesetzliche Erscheinenspflichten bestehen. Unabhängig davon sind Sie als beschuldigte Person nicht verpflichtet, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis behandelt werden. Ignorieren Sie eine Vorladung dennoch nicht ungeprüft. Lassen Sie feststellen, von welcher Stelle sie stammt, in welcher Rolle Sie vorgeladen wurden und welche Fristen zu beachten sind. Häufig ist es sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und erst danach über eine mögliche Stellungnahme zu entscheiden.
Sollte ich mich gegenüber der Steuerfahndung erklären?
Nicht, bevor die Vorwürfe und der bisherige Ermittlungsstand geprüft wurden. Spontane Erklärungen wirken möglicherweise entlastend, können später aber missverstanden, aus dem Zusammenhang gerissen oder gegen Sie verwendet werden. Auch scheinbar harmlose Gespräche während einer Durchsuchung oder telefonische Rückfragen können dokumentiert und Bestandteil der Ermittlungsakte werden. Eine belastbare Verteidigungsstrategie entsteht in der Regel erst nach Akteneinsicht und Prüfung der steuerlichen Unterlagen. Danach kann entschieden werden, ob Schweigen, eine schriftliche Stellungnahme oder eine andere Form der Mitwirkung für Sie sinnvoll ist. Das Ziel besteht nicht darin, grundsätzlich jede Kommunikation zu verweigern. Entscheidend ist, dass Aussagen kontrolliert, vollständig und auf die Gesamtstrategie abgestimmt erfolgen.
Ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich?
Grundsätzlich sieht das Gesetz weiterhin die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Ihre Wirksamkeit ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden. Die Angaben müssen insbesondere vollständig sein und grundsätzlich alle unverjährten Steuerstraftaten der betroffenen Steuerart erfassen, mindestens jedoch die gesetzlich bestimmten zurückliegenden Kalenderjahre. Eine unvollständige oder falsch vorbereitete Selbstanzeige kann ihre strafbefreiende Wirkung verfehlen. Hinzu kommen mögliche Sperrgründe. Problematisch kann es beispielsweise sein, wenn bereits eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, ein Ermittlungsverfahren mitgeteilt wurde, ein Amtsträger zur Prüfung oder Ermittlung erschienen ist oder die Tat bereits entdeckt war und die betroffene Person damit rechnen musste. Auch die fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuern und der gesetzlich vorgesehenen Zinsen kann erforderlich sein. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen gelten zusätzliche Voraussetzungen. Nehmen Sie deshalb nicht eigenständig Kontakt mit dem Finanzamt auf und reichen Sie keine vorschnell zusammengestellten Unterlagen ein. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist und welche Zeiträume, Steuerarten und Sachverhalte vollständig aufgearbeitet werden müssen.
Was passiert nach meiner ersten Kontaktaufnahme?
Zunächst erfassen wir, was passiert ist und wie dringend Ihr Anliegen ist. Dabei klären wir insbesondere, ob Fristen laufen, eine Durchsuchung stattgefunden hat, eine Vorladung vorliegt oder bereits Kontakt mit Finanzamt, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft besteht. Anschließend besprechen wir, welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden. Dazu können beispielsweise Schreiben der Behörden, Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen, Vorladungen oder Durchsuchungsunterlagen gehören. Bei einer Mandatsübernahme können wir die weitere Kommunikation mit den Behörden übernehmen, Akteneinsicht beantragen und die strafrechtlichen sowie steuerlichen Risiken prüfen. Danach entwickeln wir gemeinsam eine Strategie. Sie erfahren verständlich, welche Möglichkeiten bestehen, welche Risiken berücksichtigt werden müssen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Hinweis: Durch eine unverbindliche Anfrage entsteht noch nicht automatisch ein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsübernahme wird ausdrücklich mit Ihnen abgestimmt.
Werden meine Angaben vertraulich behandelt?
Ja. Bereits die Kontaktaufnahme mit einer Rechtsanwaltskanzlei wird vertraulich behandelt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheit umfasst insbesondere Ihre Identität, den Inhalt Ihrer Anfrage, übermittelte Unterlagen und sämtliche Informationen, die im Rahmen der Beratung oder Verteidigung bekannt werden. Informationen werden grundsätzlich nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder andere rechtlich zulässige Ausnahme besteht. Wenn weitere Fachleute in die Bearbeitung einbezogen werden sollen, wird vorher mit Ihnen abgestimmt, welche Informationen zu welchem Zweck übermittelt werden dürfen.
Kann mein Steuerberater in die Verteidigung einbezogen werden?
Ja, sofern Sie dies wünschen und die Einbeziehung für Ihre Situation sinnvoll ist. Im Steuerstrafrecht müssen steuerliche Aufarbeitung und strafrechtliche Verteidigung häufig eng aufeinander abgestimmt werden. Ihr Steuerberater kennt möglicherweise die bisherigen Erklärungen, Buchhaltungsunterlagen und betrieblichen Abläufe. Gleichzeitig muss sorgfältig geprüft werden, welche Unterlagen benötigt werden und wie Informationen gegenüber den Ermittlungsbehörden verwendet werden könnten. Wir koordinieren deshalb, wer welche Aufgaben übernimmt, welche Unterlagen ausgetauscht werden und wie steuerliche Korrekturen mit der Verteidigungsstrategie zusammenpassen. Falls Interessenkonflikte bestehen oder zusätzliche Spezialkenntnisse benötigt werden, können wir eigene unabhängige Steuerberater einbeziehen. Dies wird transparent mit Ihnen besprochen.
Beraten Sie auch Unternehmen und Geschäftsführer?
Ja. Steuerstrafrechtliche Ermittlungen können sich gleichzeitig gegen ein Unternehmen, Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Mitarbeitende oder andere Verantwortliche richten. Dabei müssen unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Neben der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung können Steuernachzahlungen, Haftungsfragen, Vermögensarrest, Reputationsschäden und Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb eine Rolle spielen. Wir prüfen, wer individuell vertreten werden kann, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen und wie die Verteidigung mit der steuerlichen und unternehmerischen Aufarbeitung koordiniert werden sollte. Bei Bedarf unterstützen wir außerdem bei internen Sachverhaltsaufklärungen, der Kommunikation mit Behörden und der Entwicklung präventiver Tax-Compliance-Strukturen.
Kann die Beratung auch telefonisch oder per Video stattfinden?
Ja. Neben persönlichen Gesprächen an unseren Standorten in Karlsruhe und Stuttgart ist eine Beratung auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Gerade bei kurzfristigen Fragen, bundesweiten Mandaten oder laufenden Ermittlungsmaßnahmen kann dadurch schnell ein erstes vertrauliches Gespräch stattfinden. Welche Unterlagen vorab benötigt und über welchen sicheren Weg sie übermittelt werden, stimmen wir individuell mit Ihnen ab. Sollte ein persönlicher Termin oder eine unmittelbare Begleitung vor Ort erforderlich sein, besprechen wir das weitere Vorgehen direkt mit Ihnen. Gerichtstermine nehmen wir bundesweit für unsere Mandanten wahr.
Welche Kosten entstehen für die Beratung und Verteidigung?
Die Kosten hängen von Art, Umfang und Komplexität der Angelegenheit, dem aktuellen Stand Ihres Verfahrens sowie dem beauftragten Steuerstrafverteidiger ab. Jede Beratung, Selbstanzeige oder Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren erfordert einen unterschiedlichen Arbeitsaufwand. Vor einer Mandatsübernahme erläutern wir Ihnen transparent, welche Leistungen erforderlich sind und auf welcher Grundlage die Vergütung berechnet wird. So wissen Sie vor Beginn der weiteren Bearbeitung, mit welchem Leistungsumfang und welchem Kostenrahmen Sie rechnen können.
Fall vertraulich einschätzen
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.

IHR ANSPRECHPARTNER BEI MARTIN DEFENSE

Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.

  • Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht
  • Steuerstrafverteidiger
  • Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV) · Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Master of Laws (Taxation)

Besprechen Sie Ihre Situation vertraulich

Ob Durchsuchung, Vorladung, Selbstanzeige oder laufendes Ermittlungsverfahren: Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir ordnen die Dringlichkeit ein und besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Kommt ein Mandat zustande, erfolgt die anwaltliche Vertretung durch MARTIN RECHTSANWÄLTE.

Telefonischer Kontakt · 0721 9707020
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