MARTIN DEFENSE · STEUERSTRAFRECHT
Steuerstrafrecht: Fehler vermeiden. Existenz schützen.
Steuerstrafrecht verlangt beides: strafrechtliche Verteidigung und tiefes steuerrechtliches Verständnis. Bei Durchsuchung, Selbstanzeige oder Ermittlungsverfahren koordinieren wir beide Perspektiven aus einer Hand – damit Sie keine vorschnellen Fehler machen.
- Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht in einem Team
- Verteidigung im Steuerstrafrecht aus einer Hand
- Schutz Ihrer persönlichen und unternehmerischen Interessen
- Diskrete Betreuung vor Ort, telefonisch oder per Video
MARTIN DEFENSE
Was für Ihre Verteidigung den Unterschied macht.
Steuerstrafrecht verlangt Erfahrung, steuerrechtliches Verständnis und eine Verteidigung, die alle Folgen berücksichtigt. Bei MARTIN DEFENSE erhalten Sie diese Kompetenzen gebündelt in einem eingespielten Team.
SO GEHEN WIR VOR
In vier Schritten zu einer klaren Verteidigungsstrategie.
Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht, welche Risiken bestehen und welche Entscheidung als Nächstes ansteht.
Vertraulich ersten Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns kurz Ihre Situation und übermitteln vorhandene Schreiben, behördliche Mitteilungen oder laufende Fristen. Bei dringenden Maßnahmen klären wir sofort, was jetzt zu tun ist und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Situation und Risiken einordnen
Wir prüfen den Verfahrensstand sowie mögliche strafrechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen. Anschließend erhalten Sie eine verständliche Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten und der nächsten sinnvollen Schritte.
Unterlagen und Akten auswerten
Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Beweismittel, Berechnungen sowie steuerliche Unterlagen. Gemeinsam mit den relevanten Beteiligten schaffen wir die Grundlage für eine belastbare und abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Individuelle Strategie konsequent umsetzen
Wir übernehmen die Kommunikation mit Finanzamt, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei vertreten wir Ihre Interessen konsequent und behalten persönliche, berufliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen im Blick.
MARTIN DEFENSE · INDIVIDUELLE VERTEIDIGUNG
Ihre Verteidigung muss zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Ob Privatperson, Unternehmer, Geschäftsführer oder steuerlicher Berater: Ein steuerstrafrechtliches Verfahren kann Ihre finanzielle Sicherheit, Ihr Unternehmen, Ihre berufliche Zukunft und Ihre Familie belasten. Deshalb erhalten Sie bei uns keine Standardlösung. Wir entwickeln eine Strategie, die den konkreten Tatvorwurf ebenso berücksichtigt wie Ihre persönlichen Ziele und die möglichen steuerlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Folgen.
- Welche Aussagen, Unterlagen und Erkenntnisse bereits vorliegen
- Welche steuerlichen Korrekturen erforderlich sein könnten
- Ob Vermögenswerte oder betriebliche Abläufe gefährdet sind
- Welche beruflichen oder gesellschaftsrechtlichen Folgen drohen
- Welche Vorgehensweise für Sie persönlich und wirtschaftlich sinnvoll ist
WOBEI WIR SIE UNTERSTÜTZEN
Verteidigung und Beratung im gesamten Steuerstrafrecht.
Branchenspezialisierung im Steuerstrafrecht
Besondere Erfahrung haben wir mit steuerstrafrechtlichen Sachverhalten in folgenden Branchen:
WER STEHT HINTER MARTIN DEFENSE?
Konsequent in der Sache. Verlässlich an Ihrer Seite.
Martin Defense ist die Steuerstraf- und Steuerstreit-Abteilung der renommierten Kanzlei Martin Rechtsanwälte. Seit über 40 Jahren begleitet das Kanzleiteam Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen persönlich – von der ersten Risikoprüfung bis zur Verteidigung in komplexen Verfahren. Kommt ein Mandat zustande, erfolgt die anwaltliche Vertretung durch Martin Rechtsanwälte.
UNSERE RECHTSANWÄLTE
Spezialisiert für Ihre Anliegen
Sechs Steuerstrafverteidigerinnen und Steuerstrafverteidiger – gebündelte Kompetenz im Steuerstrafrecht.
Häufig gestellte Fragen
Gut zu wissen, bevor Sie handeln.
In einem steuerstrafrechtlichen Verfahren können frühe Entscheidungen den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen für Betroffene, Angehörige und Unternehmen.
Was sollte ich bei einer laufenden Durchsuchung tun?
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe einholen?
Muss ich einer Vorladung folgen?
Sollte ich mich gegenüber der Steuerfahndung erklären?
Ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich?
Was passiert nach meiner ersten Kontaktaufnahme?
Werden meine Angaben vertraulich behandelt?
Kann mein Steuerberater in die Verteidigung einbezogen werden?
Beraten Sie auch Unternehmen und Geschäftsführer?
Kann die Beratung auch telefonisch oder per Video stattfinden?
Welche Kosten entstehen für die Beratung und Verteidigung?
IHR ANSPRECHPARTNER BEI MARTIN DEFENSE
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
- Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Strafrecht
- Steuerstrafverteidiger
- Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV) · Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- Master of Laws (Taxation)
Besprechen Sie Ihre Situation vertraulich
Ob Durchsuchung, Vorladung, Selbstanzeige oder laufendes Ermittlungsverfahren: Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir ordnen die Dringlichkeit ein und besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Kommt ein Mandat zustande, erfolgt die anwaltliche Vertretung durch MARTIN RECHTSANWÄLTE.